Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungs-, Ingenieur- und Softwareleistungen | Stand: September 2025

Metatron Industrial Solutions GmbH
Horner Straße 18
A-3902 Vitis

T: +43 664 9133456
E-Mail: office@metatron-industrial.com
Web: www.metatron-industrial.com

Geschäftsführender Gesellschafter: Albert Johann Schiller
UID-Nr.: ATU80403323

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Metatron Industrial Solutions GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

2. Leistungsumfang / Stellvertretung

Der konkrete Leistungsumfang (Beratung, Projektmanagement, technische Konzepte, Ingenieurleistungen, Digitalisierungslösungen sowie Entwicklung, Bereitstellung und/oder Lizenzierung von digitalen Produkten, Software und XPNX-Lösungen) wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner erbringen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis drei Jahre nach Beendigung des Vertrags keine direkten Geschäftsbeziehungen zu diesen Subunternehmern hinsichtlich vergleichbarer Leistungen aufzunehmen.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Interne Stellen (z. B. IT, Betriebsrat) sind vor Beginn der Tätigkeit zu informieren. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Der Auftraggeber unterlässt Maßnahmen, die die Unabhängigkeit oder Neutralität des Auftragnehmers gefährden könnten.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

Der Auftragnehmer berichtet über den Fortschritt der Arbeiten. Ein Schlussbericht wird innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Auftragsende erstellt. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitszeit und -ort weisungsfrei.

6. Schutz des geistigen Eigentums / Software-Nutzung

Urheberrechte an durch den Auftragnehmer entwickelten Werken – einschließlich Software, XPNX-Produkten, Plattformen, Analysen, Entwürfen, Zeichnungen – verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält daran nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Dekompilierung ist untersagt, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt. Bei SaaS- oder Cloud-Lösungen gelten ergänzend die jeweiligen Servicebedingungen.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekannt gewordene Mängel an seiner Leistung zu beheben. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.

7a. Besondere Bestimmungen für digitale Produkte und Software

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software ununterbrochen oder fehlerfrei läuft, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Der Auftragnehmer darf Updates, Upgrades oder Änderungen an digitalen Produkten und XPNX-Software durchführen, sofern dies Sicherheit, Funktionalität oder rechtliche Anforderungen betrifft. Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine geeignete IT-Infrastruktur (Hardware, Betriebssystem, Netzwerke, Datensicherung). Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Backups oder unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen beim Auftraggeber entstehen.

8. Haftung / Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens binnen drei Jahren gerichtlich geltend zu machen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast. Ansprüche gegenüber beigezogenen Dritten werden an den Auftraggeber abgetreten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu absoluter Vertraulichkeit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des DSG. Der Auftraggeber bestätigt, dass er die erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter, Kunden oder Partner eingeholt hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt unbegrenzt über die Vertragslaufzeit hinaus. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Wunsch über seine Datenschutzmaßnahmen.

10. Honorar

Das Honorar richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und ist mit Rechnungslegung fällig. Alle Rechnungen enthalten die gesetzlich erforderlichen Angaben. Spesen, Reisekosten und Barauslagen sind gesondert zu ersetzen. Wird das Projekt vom Auftraggeber abgebrochen, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 %). Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung aussetzen.

11. Elektronische Rechnungslegung

Rechnungen dürfen in elektronischer Form übermittelt werden. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

12. Dauer des Vertrags

Der Vertrag endet grundsätzlich mit Projektabschluss. Eine vorzeitige Lösung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, insbesondere bei groben Vertragsverletzungen, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vitis. Die Parteien bevorzugen Mediation vor gerichtlichen Schritten.

Hinweis gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013: Verbraucher können Beschwerden auch über die EU-OS-Plattform einbringen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.